Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Herzlich Willkommen!
Pernerstorfer Johannes MBA, Dipl. Bw.
„Ein Baum,
da man Schatten von hat,
soll man sich vor neygen.“ – Martin Luther (1531)
Leistungen
SV Baumpflege, Baumkontrolle, Baumbewertung
SV Garten- und Grünflächengestaltung
(inkl. Friedhofsgärtnereien)
Bauaufsicht bei Großprojekten, Abrechnungskontrolle sowie nachträgliche Qualitätskontrollen der Arbeiten, sowie Kontrolle der Abrechnungen
SV Baumschulen
Alle Gutachten in Verbindung mit Baumschulpflanzen (Produktion, Verkauf, Verarbeitung, Lieferung, innere und äußere Qualitätskontrolle)
Bewertung von Hagelschäden und Unwetterschäden
Schadensbewertung von/durch Unwetter wie Hagel, Sturm, Hochwasser, beschädigten Pflanzen oder Gartenanlagen
Wertermittlung von Ziergehölzen
Bewertung von Schäden an oder durch Plfanzen Nachbarrecht
Feststellung von Schadensursache, Schadenshöhe oder Gefährdungspotenzial, ausgehend von Pflanzen am Nachbargrundstück, Rückschnitt von Pflanzen im Zuge des Nachbarrechts. (Krone, Wurzel)
Ökologische Bauaufsicht
Bei allen Hoch- und Tiefbauprojekten welche im Umkreis von Bepflanzungen (Bäumen) durchgeführt werden führe ich begleitend zu den Bauarbeiten die ökologische Bauaufsicht durch, um diverse Bauvorhaben unter möglichster Schonung der Pflanzen durchzuführen.
Baumkataster und Baumkontrolle
Jeder Baumbesitzer haftet für Schäden, die durch seine Bäume entstanden sind, soweit sie nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Städte, Gemeinden, sonstige Behörden und private Baumbesitzer ihre Bäume regelmäßig kontrollieren, um Gefahren rechtzeitig beseitigen können.
Bei den Kontrollen werden die Bäume untersucht und die Kontrolle sowie der Zustand der Bäume werden dokumentiert. Das Baumkataster ArborIS XP ist das geeignete Programm um Eigenschaften und Entwicklungen von Gehölzbeständen zu dokumentieren, Maßnahmen festzulegen und dazu Baumgutachten zu erstellen.
In ArborIS XP wird für alle Bäume eine Historie geführt. Bei jedem neuen Auftrag wird für jeden Baum ein neuer Datensatz für die aktuellen Daten angelegt. Ältere, das heißt in vergangenen Aufträgen erfaßte Daten, können jederzeit durch Auswahl des Auftragsdatums aus einer Liste angezeigt werden.
Durch diese Historie kann ua. die Entwicklung von veränderlichen Baumdaten:
- Baumgröße
- Kronenbreite
- Vitalität
- Totholzanteil
sowie die Durchführung und Auswirkung von Maßnahmen verfolgt und ausgewertet werden.
Die Beurteilung von Bäumen nach der VTA (Visual Tree Assessment) Methode geschieht in verschieden Stufen, die je nach Ergebnis der vorherigen durchgeführt werden:
Prüfstufe 1: Visuelle Prüfung von Krone, Stamm, Wurzel
Prüfstufe 2: mit Bohrnadelgerät, Impulshammer, Resistograph
Prüfstufe 3: mit Fraktometer, Arboskop
Baumuntersuchung
Baumgutachten
Zunächst wird der Baum visuell auf Schäden und Krankheiten überprüft. Vorhandene Schäden oder Schadsymptome werden dann verletzungsfrei durch Abklopfen der Stämme mit einem Schonhammer oder bei sehr geringen, oberflächigen Verletzungen mit einer Sonde genauer untersucht. Bei den meisten Bäumen können der Zustand und die Verkehrssicherheit auf diese Art ausreichend genau festgestellt werden.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Ausdehnung von Faulstellen mit dem Schallgerät genauer zu untersuchen.
Auf Grund der Untersuchungsergebnisse kann die Stand- und Bruchsicherheit eingeschätzt, eine Prognose für die weitere Entwicklung gestellt und ein Konzept für die Pflege und Behandlung entwickelt werden.
In komplizierten Fällen und bei sehr wertvollen Bäumen kann ein Zugversuch durchgeführt werden.
Bei Grundstücksverkäufen, bei Abtretungen oder bei Enteignungen kann es erforderlich sein, den Wert von Einzelgehölzen oder der Bepflanzung des Grundstücks zu berechnen.
Sind durch Verkehrsunfälle, durch Bauarbeiten oder durch andere Ursachen Schäden an Gehölzen entstanden, kann die Höhe des Schadens berechnet werden.
Die Berechnung erfolgt durch die so genannte Methode Koch, einem Sachwertverfahren. Diese Methode wurde von Werner Koch entwickelt und ist 1975 erstmals durch ein Urteil des BGH in Deutschland höchstrichterlich anerkannt worden. Das Berechnungsverfahren wird laufend verbessert und wird auch in Österreich als Berechnungsmethode vor Gericht verwendet.